Rechtsprechung
BVerwG, 26.11.2003 - 6 VR 4.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Sperrerklärung des Bundeskanzleramts; Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs; Strafprozess über die Beteiligung an den Anschlägen in den USA am 11. September 2001 (Motassadeq-Prozess); Verweigerung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 963
- NVwZ 2004, 1007 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85
Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 6 VR 4.03
Zu den Voraussetzungen einer solchen Rechtsverletzung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 19. August 1986 BVerwG 1 C 7.85 (BVerwGE 75, 1) Folgendes ausgeführt:.Die Antragsgegnerin hat nicht verkannt, dass auch die für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland tätigen Behörden grundsätzlich verpflichtet sind, ihre Akten dem Strafgericht auf dessen Ersuchen vorzulegen, und sich dieser Vorlagepflicht nicht schon mit dem Hinweis auf die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben entziehen können (vgl. BVerwGE 75, 1, 10).
Zu den Schutzgütern des § 96 StPO gehört auch die Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden mit anderen Behörden (vgl. BVerwGE 75, 1, 14); das gilt zumal dann, wenn die Zusammenarbeit auf die Abwehr drohender Anschläge und die Bekämpfung der Produktion und Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln und damit auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gerichtet ist.
- OLG Hamburg, 05.02.2004 - 2 BJs 85/01
Terrorprozess: Freispruch für Mzoudi
Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 6 VR 4.03
4 a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 85/01 - 5; 2 StE 5/03-5, in welchem auf Grund einer Anklage der Generalbundesanwaltschaft seit dem 14. August 2003 vor dem 3. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg die Hauptverhandlung durchgeführt wird. - BVerwG, 10.02.2003 - 6 VR 3.03
Anträge auf Übergabe von Akten des Bundesnachrichtendienstes an das …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 6 VR 4.03
Diese Erklärung der obersten Dienstbehörde bewirkt ein gesetzliches Beiziehungshindernis und stellt die Behörde von der Verpflichtung zur Vorlegung der vom Strafgericht angeforderten Akten frei (Beschluss vom 10. Februar 2003 BVerwG 6 VR 3.03 ). - BGH, 19.12.2003 - 2 StE 5/03
Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung eines Haftbefehls gegen …
Auszug aus BVerwG, 26.11.2003 - 6 VR 4.03
4 a) Der Antragsteller ist Angeklagter in dem Strafverfahren 2 BJs 85/01 - 5; 2 StE 5/03-5, in welchem auf Grund einer Anklage der Generalbundesanwaltschaft seit dem 14. August 2003 vor dem 3. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg die Hauptverhandlung durchgeführt wird.
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15
Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des …
(1) Der "Third Party Rule" wird als Auskunftsverweigerungsgrund gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Bedeutung beigemessen (…vgl. Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus vom 30. April 2013, Rn. 712; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. November 2003 - 6 VR 4.03 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2004 - 13a D 80/03
Antrag auf Aufhebung von Lizenzen zur Erbringung von Hybrid-Dienstleistungen …
zum Ausreichen einer Vorsitzenden-Verfügung für die Aktenvorlage auch die Konstellationen bei BVerwG, Beschlüsse vom 15.8.2003 - 20 F 8.03, 20 F 7.03, 20 F 3.03 -, a. a. O., vom 26.11.2003 - 6 VR 4/03 -, NJW 2004, 963, und vom 24.11.2003 - 20 F 13.03 -, a. a. O. .